Führerschein mit Bussing – Jetzt durchstarten!

Willkommen bei der Bussing Fahrschule und herzlichen Dank für Dein Interesse. Als Profis für Theorie und Praxis sind wir Dein Begleiter für eine sichere und erfolgreiche Führerscheinausbildung im Raum Krefeld. Mit unserem erfahrenen und motivierten Ausbilderteam freuen wir uns Dir den Spaß am Fahren näher bringen zu können. In Theorie und Praxis begleiten wir Dich mit Rat und Tat und bereiten Dich auf eine sichere Fahrt im Straßenverkehr vor.

Zur Führerscheinausbildung kannst Du Dich hier voranmelden. Unser Team freut sich auf Dich!

PKW-Führerschein ab 18 Jahren

Volljährige mit dem PKW-Führerschein Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge (keine Motorräder) mit maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und maximal neun Sitzplätzen (inklusive Fahrer) fahren. Eingeschlossen sind im B-Führerschein auch die Klassen AM und L.

Für das Fahren eines PKW mit Anhänger oder eines Fahrzeugs über 3,5 Tonnen Gesamtmasse benötigt man gesonderte Fahrerlaubnisse – je nach Gewicht der gesamten Fahrzeugkombination kann das die Klasse B96, BE oder C1 sein.

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Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Ab 17 Jahren können Jugendliche den PKW-Führerschein machen (BF17). Bei jeder Fahrt muss aber eine mindestens 30-jährige Begleitperson, die seit mindestens fünf Jahren selbst einen Führerschein hat, mitfahren. Das heißt: Ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag können sich Teenager bei einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden und stellen einen Antrag beim zuständigen Amt. Die Eltern müssen ebenfalls zustimmen. Nach bestandener Prüfung und mit Erreichen des 17. Lebensjahrs erhalten Jugendliche keinen normalen Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung, auf der auch die Begleitperson namentlich eingetragen wird. Das Dokument wird nur in Deutschland anerkannt. Mit 18 Jahren wird die Bescheinigung gegen einen echten Führerschein eingetauscht.

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Intensivkurse

Der Führerschein soll während der Ferien gemacht werden? Der Geburtstag steht bevor und pünktlich zu diesem Ereignis soll ein Führerschein in der Tasche sein?

Wenn wenig Zeit zur Verfügung steht, sind unsere Intensivkurse genau das richtige. Die Lerninhalte für die theoretische und praktische Ausbildung werden dort komprimiert vermittelt und anschließend umgesetzt. Unsere Mitarbeiter unterstützen Euch dabei und stehen mit Hilfe und Erklärungen zur Seite!

Voraussetzungen:

Damit alles möglichst schnell geht, sollte der Führerscheinantrag mindestens sechs Wochen vor Ausbildungsbeginn beim zuständigen Amt gestellt werden. Die Bearbeitungsdauer bei der jeweiligen Führerscheinstelle kann über 4 Wochen betragen, bei Personalknappheit ist auch ein deutlich längerer Zeitraum möglich. Im Raum Krefeld können wir die Anträge abgeben, was die Wartezeit in der Regel beschleunigt, Damit das geht, benötigt Ihr eine Anmeldung in einer unserer Filialen für den notwendigen Ausbildungsvertrag.

Für den Antrag werden neben der Anmeldung bei der Fahrschule die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Gültiger Personalausweis
  • Ein biometrisches Passfoto
  • Ein Erste-Hilfe-Kurs (9 Stunden)
  • Ein Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • Unter 18: Einwilligung der Erziehungsberechtigten
  • Führerschein mit 17: Dokumente der Begleitperson(en) (Kopie des Führerscheins, des Personalausweises und die Unterschrift der entsprechenden Begleiter; ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister in Flensburg wird von der Behörde abgefragt)

Wichtig:

Eine Prüfung kann erst erfolgen, wenn die Papiere wieder von der Behörde zurück sind. Je schneller dieser Schritt erfolgt ist, desto schneller ist der Führerschein fertig. Der Intensivkurs selbst kann nur die Zeit verkürzen, die Ihr für das Lernen benötigt, nicht die Zeit, die die Behörden für die Papiere brauchen.

Die Intensivkurse sind für alle geeignet, die die Möglichkeit haben, sich einige Tage frei zu nehmen um in kurzer Zeit eine kompetente und kompakte Führerscheinausbildung zu absolvieren.

Anmeldung:

Setzt Euch mit der gewünschten Filiale in Verbindung. Bei Anmeldung über die Homepage gewähren wir einen Rabatt.

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Motorradklassen A2 und A ab 18 und 25 Jahren

Den Führerschein der Klasse A2 darf man ab 18 Jahren machen. Er erlaubt das Fahren von Krafträdern bis maximal 35 kW. Die Klassen A1 und AM sind hier eingeschlossen.

Für den Führerschein der Klasse A gilt ein Mindestalter von 24 Jahren für den Direkteinstieg. Wer zwei Jahre die Klasse A2 besitzt, darf den Führerschein der Klasse A auch schon früher machen – das heißt, frühestens mit 20 Jahren, wenn man die Klasse A2 mit 18 erworben hat. Um von Klasse A2 zur Klasse A aufzusteigen, ist nur eine praktische, keine theoretische Prüfung mehr nötig.

Die Klasse A gilt auch für dreirädrige Fahrzeuge – hier liegt das Mindestalter bei 21 Jahren.

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Motorradklasse A1 ab 16 Jahren

Mit 16 Jahren können Jugendliche den Führerschein Klasse A1 machen. Damit können sie ein Leichtkraftrad fahren, das bis zu 125 ccm Hubraum und eine Leistung von bis zu 11 kW haben darf.

Mit dem Führerschein Klasse AM, der im Führerschein A1 integriert ist, sind Jugendliche auch berechtigt, ein Kleinkraftrad bis 50 ccm mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zu fahren. Im Gegensatz zur Klasse AM beginnt mit Erwerb der Klasse A1 bereits die zweijährige Probezeit.

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Mofa-Führerschein ab 15 Jahren

Den klassischen Mofa-Führerschein gibt es auch noch: Mit 15 Jahren dürfen Jugendliche einen Roller oder ein Mofa fahren, das auf maximal 25 km/h gedrosselt ist und auf dessen Sitzbank nur eine Person Platz hat.

Der Führerschein Klasse L berechtigt zur Führung von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen.

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LKW-Führerschein C ab 21 Jahren

Den Führerschein der Klasse C darf man ab 21 Jahren machen. Als Voraussetzung dafür ist der Führerschein der Klasse B notwendig. Mit dem LKW-Führerschein dürfen Kraftfahrzeuge, ausgenommen der Klassen AM, A1, A 2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) gefahren werden.

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Bus-Führerschein D ab 24 Jahren

Den Führerschein der Klasse D dürfen Personen mit Vorbesitz der Klasse B und einem Mindestalter von 24 Jahren machen. Mit dem Bus-Führerschein dürfen Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) gefahren werden.

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