Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

 

Wir bieten Aufbauseminare an!

 

Unsere Fahrlehrer Rudi Kraft, Ufuk Celan, Andreas Lemke und Goran Vrucinic sind alle berechtigt diese Seminare zu moderieren. Daher können wir für Sie die Seminare schnell und Kundenfreundlich terminieren.

Die Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt werden, die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind. Besondere Aufbauseminare für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel am Verkehr teilgenommen haben, werden nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe n von hierfür amtlich anerkannten anderen Seminarleitern durchgeführt (§ 2b Abs. 2 StVG).

Teilnahmevoraussetzungen: An einen Aufbauseminar kann man nur einmal in fünf Jahren teilnehmen. Teilnahmebescheinigung: § 37 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

(1) Über die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 35 oder § 36 ist vom Seminarleiter eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde auszustellen. Die Bescheinigung muss

  1. den Familiennamen und Vornamen, den Tag der Geburt und die Anschrift des Seminarteilnehmers,
  2. die Bezeichnung des Seminarmodells und
  3. Angaben über Umfang und Dauer des Seminars enthalten.


Sie ist vom Seminarleiter und vom Seminarteilnehmer unter Angabe des Ausstellungsdatums zu unterschreiben.

(2) Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist vom Kursleiter zu verweigern, wenn der Seminarteilnehmer nicht an allen Sitzungen des Kurses und an der Fahrprobe teilgenommen oder bei einem besonderen Aufbauseminar nach § 36 die Anfertigung von Kursaufgaben verweigert hat.

(3) Die für die Durchführung von Aufbauseminaren erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für diesen Zweck verarbeitet und genutzt werden und sind sechs Monate nach Abschluss der jeweiligen Seminare mit Ausnahme der Daten zu löschen, die für Maßnahmen der Qualitätssicherung oder Aufsicht erforderlich sind. Diese Daten sind zu sperren und spätestens bis zum Ablauf des fünften des auf den Abschluss der jeweiligen Seminare folgenden Jahres zu löschen.

          Beim zweiten Mal (wieder ein A- Verstoß oder zwei B- Verstöße):

  • die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
  • die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.


Beim dritten Mal (ein A- Verstoß oder zwei B- Verstöße):

  • die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich
  • wird nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen, ist eine MPU fällig

 

Wer muss ein Aufbauseminar machen ?

 

Fahrerlaubnisinhaber die sich noch in der Probezeit befinden und bei einen A- Verstoß oder zwei B-Verstöße aufgefallen sind, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet in diesem Fall ein Aufbauseminar an, welches in einer dafür zugelassenen Fahrschule stattfindet. Die Teilnahme wird von der Behörde angeordnet und ist somit Pflicht.

Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG).

Das Straßenverkehrsamt führt eine Liste mit den Fahrschulen die Aufbauseminare durchführen dürfen.

In den Seminaren geht’s nun darum aus den Fehlern zu lernen und sich zu den Rechtsvorschriften selbst zu sensibilisieren.

Ist ein Fahranfänger während der Probezeit auffällig geworden und hat ein
A- Verstoß
 oder zwei B- Verstöße begangen muss er ein Aufbauseminar besuchen.

In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 60,00€ geahndet wurden.

Als A- Verstöße (schwere Verstöße) gelten: z.B.

  • Unfallflucht
  • Nötigung
  • Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen
  • verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hat mit Pkw ohne Anhänger oder Motorrad erst ab 21 km/ h Auswirkungen auf die Probezeit)
  • schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit;
  • an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
  • Rotlichtmissachtung
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Überholen im Überholverbot


          Als B- Verstöße (leichtere Verstöße) gelten: z.B.

  • Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung
  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
  • Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmissbrauch
  • Ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer
  • verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
  • mit abgefahrenen Reifen fahren
  • Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

ASF – Kursinhalt und Ablauf

Sitzungen:

  • das Aufbauseminar besteht aus vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten und werden in einem Zeitraum von mindestens zwei bis vier Wochen abgehalten
  • die Anzahl der Teilnehmer muss zwischen 6 und 12 Fahranfängern liegen
  • die Beobachtungsfahrt wird zwischen der ersten und zweiten Sitzung durchgeführt und dauert 30 Minuten.
  • Das erste Seminar wird von der Fahrschule terminiert und die weiteren werden mit den Seminarleiter besprochen um es für alle so zu optimieren. 

             1.Sitzung:

  • Vorstellen der Teilnehmer und des Seminarleiters

Warum bin ich hier? Schilderung der Delikte

  • Was soll geschehen, was nicht Seminarregeln und Ziele
  • Hinweise zur Beobachtungsfahrt
  • Abschluss der Sitzung


          Fahrprobe:

  • die Fahrt dient zur Beobachtung des Fahrverhaltens des Teilnehmers
  • die Fahrprobe wird mit je drei Teilnehmern durchgeführt
  • die reine Fahrzeit jedes Teilnehmers darf 30 Minuten nicht überschreiten
  • die Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter
  • Auswertung der Beobachtungsfahrt


Bei der Fahrt ist das Fahrzeug der Klasse zu führen, mit dem die Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden sind, die zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben.

          2. Sitzung:

  • die Fahrgruppen berichten von der Beobachtungsfahrt
  • Mir ist folgendes passiert (Situationsdarstellungen)
  • Analyse gefährlicher Situationen


          3. Sitzung:

  • Selbst Ursachen und Lösungen finden
  • Freizeitunfälle
  • Zu schnell du Dicht zu Rot
  • Rückblick und Vorschau


4. Sitzung:

  • Wie war es und wie wird es
  • Mehr als nur eine Ortsveränderungsmaschine
  • Probezeit und Punktesystem