Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 19. April 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Bussing Fahrschule GmbH, Niederstraße 93, 47829 Krefeld-Uerdingen (nachfolgend "Fahrschule" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Fahrschüler" genannt) über die Durchführung von Fahrschulausbildungen, Weiterbildungen und sonstigen Leistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Fahrschülers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Fahrschule ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss und Anmeldung
(1) Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Fahrschülers und die Annahme durch die Fahrschule zustande. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website erfolgen.
(2) Mit der Anmeldung erkennt der Fahrschüler diese AGB als verbindlich an.
(3) Bei minderjährigen Fahrschülern ist die Anmeldung durch den gesetzlichen Vertreter erforderlich.
(4) Die Fahrschule behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Die Fahrschule bietet Ausbildungen für folgende Führerscheinklassen an:
- PKW (Klasse B, BE, B96, BF17, Automatik)
- Motorrad (Klasse AM, A1, A2, A, Mofa)
- LKW (Klasse C, CE, C1, C1E)
- Bus (Klasse D, DE, D1, D1E)
(2) Zusätzlich bietet die Fahrschule folgende Weiterbildungen und Services an:
- Berufskraftfahrer-Qualifikation (TQ1, TQ2, TQ3)
- BKrFQG Weiterbildung (Module 1-5)
- ADR Gefahrgutschein
- Gabelstapler Führerschein
- ASF Aufbauseminar
- FES Fahreignungsseminar
- Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtest und Passfotos
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Anmeldung und den gesetzlichen Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO).
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Website oder in der Preisliste der Fahrschule ausgewiesen sind. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Grundgebühr ist bei Vertragsschluss fällig. Fahrstunden und Sonderfahrten werden nach Durchführung in Rechnung gestellt.
(3) Zahlungen können bar, per Überweisung oder per Lastschrift erfolgen.
(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt.
(5) Die Teilnahme an Prüfungen setzt die vollständige Bezahlung aller bis dahin angefallenen Kosten voraus.
§ 5 Arbeitsagentur Förderung / Bildungsgutschein
(1) Die Fahrschule ist als Bildungsträger nach AZAV zertifiziert und bietet förderfähige Kurse an.
(2) Bei Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter muss der Bildungsgutschein vor Beginn der Ausbildung vorliegen.
(3) Der Fahrschüler ist verpflichtet, alle für die Förderung erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig vorzulegen.
(4) Sollte die Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter abgelehnt werden oder nachträglich entfallen, ist der Fahrschüler zur Zahlung der anfallenden Kosten verpflichtet.
§ 6 Theoretischer und praktischer Unterricht
(1) Der Theorieunterricht findet zu den auf der Website und im Aushang bekannt gegebenen Zeiten statt.
(2) Praktische Fahrstunden werden nach individueller Terminvereinbarung durchgeführt.
(3) Bei Verhinderung des Fahrschülers muss die Fahrstunde spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die Fahrstunde in Rechnung gestellt.
(4) Die Fahrschule behält sich vor, Fahrstunden aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit des Fahrlehrers, Fahrzeugdefekt, Witterungsbedingungen) abzusagen. In diesem Fall werden keine Kosten berechnet und ein Ersatztermin wird angeboten.
(5) Der Fahrschüler hat zum vereinbarten Termin pünktlich und nüchtern zu erscheinen. Bei Alkohol- oder Drogeneinfluss wird die Fahrstunde abgebrochen und in voller Höhe berechnet.
§ 7 Prüfungen
(1) Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt durch die Fahrschule nach Erreichen der erforderlichen Ausbildungsreife.
(2) Prüfungsgebühren werden von der Prüforganisation (TÜV/DEKRA) erhoben und sind vom Fahrschüler zu tragen.
(3) Bei Nichtbestehen der Prüfung trägt der Fahrschüler die Kosten für die Wiederholung sowie für eventuelle zusätzliche Fahrstunden.
(4) Bei Nichterscheinen zur Prüfung ohne rechtzeitige Absage (mind. 48 Stunden vorher) werden die Prüfungsgebühren und eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
§ 8 Rücktritt und Kündigung
(1) Der Ausbildungsvertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
(2) Bei Kündigung durch den Fahrschüler werden folgende Kosten berechnet:
- Grundgebühr: nicht erstattungsfähig
- Bereits durchgeführte Fahrstunden: voller Preis
- Lehrmaterialien: voller Preis
- Bereits gebuchte Prüfungstermine: Stornierungskosten der Prüforganisation
(3) Die Fahrschule kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei:
- Zahlungsverzug trotz Mahnung
- Wiederholtem Fernbleiben ohne Absage
- Alkohol- oder Drogenmissbrauch
- Beleidigungen oder Bedrohungen gegenüber dem Personal
- Sachbeschädigung an Fahrzeugen oder Einrichtungen
(4) Bei Kündigung durch die Fahrschule aus wichtigem Grund besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.
§ 9 Pflichten des Fahrschülers
(1) Der Fahrschüler ist verpflichtet:
- Die gesetzlich erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen (Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Passfoto, Personalausweis)
- Pünktlich zu erscheinen
- Den Anweisungen des Fahrlehrers Folge zu leisten
- Pfleglich mit Fahrzeugen und Einrichtungen umzugehen
- Die vereinbarten Zahlungen fristgerecht zu leisten
- Änderungen der persönlichen Daten (Adresse, Telefon, E-Mail) unverzüglich mitzuteilen
(2) Bei Verstoß gegen diese Pflichten kann die Fahrschule vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen.
§ 10 Haftung
(1) Die Fahrschule haftet unbeschränkt:
- Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
- Für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- Nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Fahrschule der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung der Fahrschule ausgeschlossen.
(4) Für während der Fahrstunde entstehende Schäden am Fahrzeug haftet der Fahrschüler nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen greift die Fahrzeugversicherung.
(5) Für persönliche Gegenstände des Fahrschülers, die in den Räumen oder Fahrzeugen der Fahrschule abgelegt werden, wird keine Haftung übernommen, es sei denn, die Fahrschule hat diese zur Aufbewahrung übernommen.
§ 11 Datenschutz
(1) Die Fahrschule verarbeitet personenbezogene Daten des Fahrschülers zur Durchführung des Ausbildungsvertrags gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Folgende Daten werden verarbeitet:
- Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort
- Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)
- Ausbildungsdaten (Fahrstunden, Prüfungsergebnisse)
- Zahlungsdaten
(3) Die Daten werden nur für Zwecke der Ausbildung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z.B. Prüforganisationen, Behörden).
(4) Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Höhere Gewalt
Die Fahrschule haftet nicht für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer Leistungen, wenn diese auf höhere Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks oder behördliche Anordnungen zurückzuführen sind. In solchen Fällen werden betroffene Termine nach Möglichkeit nachgeholt.
§ 13 Änderungen der AGB
(1) Die Fahrschule behält sich vor, diese AGB zu ändern.
(2) Änderungen werden dem Fahrschüler per E-Mail mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Fahrschüler nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht.
(3) Auf diese Genehmigungswirkung wird die Fahrschule in der Mitteilung besonders hinweisen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Krefeld, sofern der Fahrschüler Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Fragen zu den AGB?
Bei Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen oder zu Ihrem Ausbildungsvertrag kontaktieren Sie uns gerne:
Bussing Fahrschule GmbH
Niederstraße 93
47829 Krefeld-Uerdingen
Telefon: 02151 - 47 17 16
E-Mail: info@fahrschule-bussing.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 08:00 - 19:00 Uhr
Sa: Geschlossen