TQ1 Berufskraftfahrer Güterverkehr Krefeld - Fahrschule Bussing
Zertifizierte Fahrschule in Krefeld-Uerdingen • 25+ Jahre Erfahrung • 100% Arbeitsagentur Förderung möglich
TQ1 Berufskraftfahrer Güterverkehr in Krefeld - Güter befördern
Was ist Was ist die Teilqualifikation TQ1 Berufskraftfahrer??
Die Teilqualifikation TQ1 'Güter befördern' ist ein von der Bundesagentur für Arbeit entwickeltes und bundeseinheitlich anerkanntes Qualifizierungsmodul für den Beruf des Berufskraftfahrers im Güterverkehr. IHK-anerkannt, 6 Monate Vollzeit inkl. Führerschein C/CE, ADR Basis, Staplerschein und Beschleunigter Grundqualifikation. 100% förderfähig über Bildungsgutschein.
Die TQ1 "Güter befördern" bildet den wichtigsten Einstiegsbaustein in das Berufsfeld der Berufskraftfahrer und ermöglicht Teilnehmenden den direkten Zugang zum Arbeitsmarkt im Transportwesen. Die TQ1 vermittelt alle grundlegenden Kenntnisse, Fertigkeiten und erforderlichen Berechtigungen für die Tätigkeit in der Güterbeförderung. Die Teilnehmenden werden befähigt, Fahrzeuge ordnungsgemäß vorzubereiten und nationale sowie internationale Transporte sicher, zuverlässig und regelkonform durchzuführen. Bei Fahrschule Bussing in Krefeld starten wir monatlich neue Kurse.
Warum TQ1? - Fachkräftemangel und Arbeitsmarktchancen
In Deutschland besteht ein erheblicher Fachkräftemangel im Bereich der LKW-Fahrerinnen und LKW-Fahrer. Die Zahlen sind alarmierend:
Der Beruf des Berufskraftfahrers wurde von der Bundesagentur für Arbeit offiziell als Mangelberuf eingestuft und seit März 2020 in die "Positivliste" der Mangelberufe aufgenommen. Die jährlichen Kosten des Fahrermangels für die deutsche Wirtschaft belaufen sich auf rund 10 Milliarden Euro. Damit bietet der Beruf sehr gute Zukunftsaussichten, langfristige Arbeitsplatzsicherheit sowie vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten in einer systemrelevanten Branche - auch in der Region Krefeld, Düsseldorf und Duisburg.
Erworbene Qualifikationen in der TQ1
Führerschein C/CE
Berechtigung zum Führen von LKW über 7,5 t und Anhänger
ADR Basis
Gefahrgutausbildung für den Transport gefährlicher Güter
Staplerschein
Gabelstaplerausbildung gemäß DGUV 308-001
Beschleunigte Grundqualifikation (IHK)
Nachweis nach §4 Abs. 2 BKrFQG mit Schlüsselzahl 95
Fahrerkarte
Für die digitale Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten
Dauer, Beginn und Bildungsart
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt)
Die TQ1 ist über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters bis zu 100 % förderfähig. Darüber hinaus bestehen weitere Fördermöglichkeiten über das Qualifizierungschancengesetz.
Bildungsgutschein nach § 81 SGB III
Der Bildungsgutschein ist das zentrale Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit für berufliche Weiterbildung. Seit dem 01.01.2025 erfolgt die finanzielle Unterstützung auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters durch die Agentur für Arbeit.
- Lehrgangskosten - Vollständige Übernahme aller Kurskosten bis zu 100 %
- Prüfungsgebühren - IHK-Prüfung und Führerscheinprüfungen
- Lehrmaterialien - Bücher, Unterlagen und Arbeitsmittel
- Fahrtkosten - Zuschuss für die Anreise zur Bildungsstätte (§ 85 SGB III)
- Kinderbetreuungskosten - Monatlicher Zuschuss von 130 Euro pro Kind (§ 87 SGB III)
- Auswärtige Unterbringung - Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sofern tägliches Pendeln nicht zumutbar ist (§ 86 SGB III)
Weiterbildungsgeld bei abschlussorientierter Weiterbildung
Als Teilnehmer einer abschlussorientierten Weiterbildung erhalten Sie zusätzlich ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro gemäß § 87a Abs. 2 SGB III. Außerdem wird Ihr Arbeitslosengeld während der Weiterbildung in der Regel weitergezahlt.
Qualifizierungschancengesetz (QCG) - Förderung für Beschäftigte
Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht auch Beschäftigten den Zugang zur geförderten Weiterbildung:
- Übernahme der Weiterbildungskosten bis zu 100 % - abhängig von der Unternehmensgröße
- Erstattung der Gehaltskosten bis zu 100 % während der Weiterbildungsdauer
- Für Beschäftigte ohne Berufsabschluss werden die vollen Kosten übernommen
- Seit April 2024: Kleine Unternehmen erhalten 100 % Lohnkostenerstattung
So beantragen Sie die Förderung - Schritt für Schritt
Voraussetzungen für die TQ1
- Mindestalter: 21 Jahre
- Persönliche Eignung mittels Gutachten (ärztliche Bescheinigung und augenärztliches Zeugnis)
- PKW-Führerschein Klasse B oder alte Klasse III
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Keine besonderen Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Für Förderung: Leistungsberechtigung nach SGB II oder SGB III
Zielgruppe
- Arbeitssuchende, die den Einstieg in das Berufsfeld Berufskraftfahrer suchen
- Arbeitgeber, die die berufliche Entwicklung ihrer Mitarbeitenden aktiv unterstützen
- Erwachsene ohne Berufsabschluss oder mit veralteten Qualifikationen
- Menschen mit Integrationshintergrund - die Bundesagentur für Arbeit fördert gezielt Integrationskurse für Berufskraftfahrer
- Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrer sowie ältere Personen, die sich schrittweise qualifizieren möchten
- Quereinsteiger aus anderen Branchen - laut VDV kommt über die Hälfte aller Fahrer aus branchenfremden Berufen
Bildungsinhalte der TQ1 im Detail
Gehalt und Verdienstmöglichkeiten nach der TQ1
Nach erfolgreichem Abschluss der TQ1 erwarten Sie attraktive Verdienstmöglichkeiten:
Zusätzlich können Zuschläge für Nachtfahrten, Wochenendarbeit, Überstunden und Auslandsfahrten das Einkommen deutlich erhöhen. In Betrieben mit Tarifvertrag liegen die Grundgehälter etwa 9 Prozent über denen bei tariflosen Arbeitgebern.
Weiterführende Qualifikationen und Karriereperspektiven
Die TQ1 ist der erste Baustein auf dem Weg zum vollständigen Berufsabschluss als Berufskraftfahrer. Nach Absolvierung der TQ1 können Sie weitere Teilqualifikationen (TQ2 bis TQ5) erwerben und sich schrittweise zum anerkannten Berufsabschluss qualifizieren. Über die sogenannte Externenprüfung vor der IHK können Sie dann den vollständigen Berufsabschluss erlangen.
Wichtig: Für Berufskraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung im Fünf-Jahres-Rhythmus gemäß BKrFQG. Der LKW-Führerschein wird nur auf Zeit erteilt und muss alle fünf Jahre bei der Führerscheinbehörde verlängert werden.